Rechtliches

Compliance - Hinweisgeber

Für unsere Unternehmensgruppe haben wir ein zentrales System zur Meldung von Verstößen gegen Unionsrecht und nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eingerichtet.

Sie können entscheiden, ob Sie Ihren Hinweis anonym abgeben wollen bzw. welche Ihrer Kontaktdaten Sie angeben und ob Sie eine Rückmeldung wünschen. Sofern Sie sich für eine nicht anonyme Meldung entscheiden und Kontaktdaten angeben, erhalten Sie innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihres Hinweises auf dem von Ihnen angegebenen Kommunikationsweg. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie eine Information über den Umgang mit Ihrer Meldung und dazu ergriffene Maßnahmen.

Ihr Hinweis wird direkt an unsere externe Ombudsstelle (datenschutz nord GmbH, Dominik Bleckmann, Volljurist), geleitet. Unsere externe Ombudsstelle bearbeitet die Meldung vertraulich und eigenverantwortlich. Nach einer ersten Prüfung werden durch die Ombudsstelle weitere Folgemaßnahmen veranlasst.

Bitte geben Sie bei Ihrer Meldung an, welches Unternehmen beteiligt oder betroffen ist.
Sie können Meldungen zu Rechtsverstößen oder rechtsmissbräuchlichem Verhalten, insbesondere in folgenden Bereichen abgeben:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen
  • Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.
  • Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Das Beschwerdeverfahren soll jeder Person oder Personengruppe die Möglichkeit bieten, relevante Hinweise gegenüber unserem Unternehmen einreichen zu können und somit auf menschenrechtliche Risiken aufmerksam zu machen. Der Kreis der Hinweisgebenden erhält aber auch die Möglichkeit, über den Verdacht einer Rechtsverletzung zu informieren, so dass Schäden unmittelbar abgewendet oder minimiert werden können. Dieses Beschwerdeverfahren gibt den Hinweisgebenden die Möglichkeit, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten und auf Rechtsverstöße i. S. d. LkSG hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln unseres Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder in der Lieferkette entstanden sind.

Meldungen zu anderen, nicht aufgelisteten Bereichen werden ebenfalls bearbeitet. Hier gelten die gleichen und vorgenannten Anforderungen.

Wir gewährleisten jedem Hinweisgeber, der uns Informationen über potenzielle Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien meldet, Vertraulichkeit und den Schutz vor Repressalien aus Anlass der Meldung. Wir werden alle Meldungen von Hinweisgebern vertraulich behandeln und keine persönlichen Daten ohne Zustimmung weitergeben.

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihre Meldungen abzugeben:

Sie können uns unter folgender Nummer anrufen: +49 421 6966 32 349
Unter dieser Nummer erreichen Sie direkt unsere externe Ombudsstelle.

Sie können eine E-Mail schicken an: compliance@datenschutz-nord.de

Zur Bearbeitung Ihrer Meldung müssen Sie den Namen des betroffenen Unternehmens nennen. Alle weiteren Angaben sind freiwillig.